Steuern
Dies sind die Steuern im Zusammenhang mit dem Bau, Erwerb oder Verkauf einer Immobilie in Spanien.
Immobiliensteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI)
Die Immobiliensteuer (IBI) ist mit der deutschen Grundsteuer vergleichbar und wird jährlich von Eigentümern jeder Art von Immobilien bezahlt.
Diese Steuer wird von den Gemeinden selbst festgesetzt und auf jede Immobilie innerhalb der Gemeinde, mit Ausnahme bestimmter Sonderfälle, erhoben.
Sie errechnet sich aus dem Katasterwert des Grundstücks, d.h. dem Wert des Grundstücks plus der Bebauung.
Normalerweise wird ein Steuersatz zwischen 0,4 % und 1,3 % für städtische Immobilien angewandt.
Verlassen Sie sich auf ein namhaftes Team mit mehr als 40 Jahren Erfahrung
Wertzuwachssteuer (Impuesto de plusvalía)
Die Wertzuwachssteuer (impuesto de plusvalía) oder Bodenwertzuwachssteuer für städtische Grundstücke (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU)) ist eine von den Gemeinden erhobene und festgelegte Steuer auf städtische Grundstücke. Diese Steuer wird auf der Grundlage der Wertsteigerung der Immobilie in den letzten zwanzig Jahren unter Berücksichtigung des aktuellen Katasterwertes der Immobilie (nur das Grundstück, nicht die Bebauung) berechnet.
Im Falle einer entgeltlichen Transaktion, wie z.B. einem Kauf- und Verkaufsvorgang, muss die Person, die die Immobilie überträgt oder ein dingliches Recht begründet oder überträgt, die Steuern zahlen.
Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, muss die Steuer vom Käufer bezahlt werden.
Bausteuer (ICIO)
Die Steuer auf Gebäude, Einrichtungen und Bauarbeiten ist eine Gemeindesteuer, deren Zweck die Veranlagung von Vermögen ist, das bei der Ausführung von Gebäuden, Einrichtungen oder Bauarbeiten, die eine entsprechende kommunale Genehmigung erfordern, nachgewiesen wird. Es sind also nicht alle Bau-, Montage- oder Bauarbeiten betroffen, sondern nur solche, die der Erlangung einer Bau- oder Städtebaugenehmigung bedürfen. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf ca. 5% des Budgets der Arbeiten, je nach Gemeinde.
Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen und beurkundete Rechtsakte
- Vermögensrechtliche Übertragungen | Diese Steuer wird beim Verkauf einer Immobilie vom Käufer bezahlt. In Andalusien werden 8% für die ersten 400.000 €, 9% für den Bereich zwischen 400.000 € und 700.000 € und 10% für den Teil über 700.000 € gezahlt.
- Beurkundete Rechtsakte | Diese Steuer ist mit den Kosten der notariellen Beurkundung verbunden. In Andalusien beträgt sie 1,5%.