Genehmigungen
Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Einholung einer Baugenehmigung bei der Gemeindeverwaltung zwingend erforderlich.
Baugenehmigung
Baugenehmigung für große Bauvorhaben („Obra Mayor“)
Eine „Obra Mayor“-Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn die Bauarbeiten eine Änderung oder Erweiterung der bebauten Fläche und/oder der Struktur einer bestehenden Wohnung oder einen Neubau beinhalten.
Der Erwerb einer „Obra Mayor“-Genehmigung kann je nach Gemeinde zwischen drei und sechs Monaten dauern. Darüber hinaus kann Ihr Wohngebiet eigene Vorschriften haben, und es muss sichergestellt sein, dass das Projekt diesen Bauvorschriften entspricht. In manchen Fällen benötigt das Gemeindeamt die Zustimmung des Wohngebietes, bevor es eine Genehmigung erteilt.
Die Gebühren betragen ca. 5% der gesamten Baukosten.
Baugenehmigung für kleinere Bauvorhaben („Obra Menor“)
Jede Veränderung an Ihrer Immobilie erfordert eine „Obra Menor „-Genehmigung. Diese Lizenz ist leicht zu bekommen und wird in der Regel innerhalb von maximal 4 Wochen vom Gemeindeamt ausgestellt.. Diese Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Die Gebühren betragen in der Regel ca. 5% der Baukosten.
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Erstbezugslizenz
Nach Abschluss aller Arbeiten und Bezahlung der Steuern erteilt die Gemeindeverwaltung die Erstbezugsgenehmigung (Licencia de Primera Ocupación). Der Anschluss an Versorgungsunternehmen ist erst nach Erteilung dieser Genehmigung möglich.
Die Gebühren betragen ca. 0,4% der Baukosten.